Allgemeine Geschäftsbedingungen der telegate MEDIA AG für den Auskunftsdienst mit Weitervermittlung

Stand: November 2010

1. Geltungsbereich

1.1 Die telegate MEDIA AG, Essen, (im Folgenden: telegate MEDIA AG) erbringt die in der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung beschriebenen Dienstleistungen gegenüber ihren Endkunden gemäß den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und den nachfolgenden Bedingungen. Das TKG gilt auch, wenn in den nachfolgenden Bedingungen nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Endkunden gelten nicht. Sie finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der telegate MEDIA AG keine Anwendung.

1.3 Die vorliegenden AGBs kommen nur zur Anwendung, sofern die telegate MEDIA AG Vertragspartner des Endkunden ist. Sofern Carrier/Teilnehmernetzbetreiber als Reseller der telegate MEDIA AG-Leistungen Vertragspartner werden, können deren AGBs daneben resp. vorrangig gelten. Die einschlägigen Informationen sind bei dem jeweiligen Carrier/Teilnehmernetzbetreiber einzuholen.


2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen telegate MEDIA AG und dem Endkunden kommt jeweils durch die Wahl der Diensterufnummern 11881, 11882 oder 11889 seitens des Endkunden und die erfolgreiche Herstellung der Telefonverbindung durch telegate MEDIA AG zustande. Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der Verbindung einschließlich einer eventuellen Weitervermittlung geschlossen, sofern diese gewünscht ist.

3. Leistungsentgelt

3.1 Für die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen hat der Endkunde an telegate MEDIA AG ein Entgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste der telegate MEDIA AG zu entrichten.

3.2 Das Recht zur jederzeitigen Änderung der Tarife entsprechend den Bestimmungen des TKG bleibt vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Der Endkunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, deren Berechnung anhand der jeweils gültigen Preisliste der telegate MEDIA AG erfolgt.

4.2 Bei telefonischen Auskünften und bei der Weitervermittlung wird der Gesamtpreis, den der Endkunde für die Nutzung des Angebots von telegate MEDIA AG zu zahlen hat, dem Endkunden durch den Teilnehmernetzbetreiber namens und im Auftrag von telegate Media AG zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in einem Gesamtbetrag in der Regel monatlich in Rechnung gestellt. Das Entgelt wird mit Zugang der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers zur schuldbefreienden Zahlung an diesen nach den jeweils in der Rechnung enthaltenen Angaben fällig.

4.3 Die Zahlungspflicht des Endkunden besteht auch dann, wenn Dritte die Dienstleistung vom Anschluss des Endkunden aus in Anspruch nehmen.

4.4 Der Endkunde ist auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Leistung wegen fehlender Daten oder Nichtabheben des Teilnehmers im Rahmen einer gewünschten Weitervermittlung nicht erbracht werden kann.

4.5 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Endkunden wegen zu viel gezahlter Beträge, Doppelbezahlung etc. werden dem Rechnungskonto des Endkunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Dies gilt nur insoweit, als nicht der Teilnehmernetzbetreiber dies zu verantworten hat.

4.6 Sofern der Endkunde Leistungen mehrerer Anbieter in Anspruch nimmt und diese in einer Rechnung aufgeführt sind, vereinbaren telegate MEDIA AG und der Endkunde, dass Zahlungen seitens des Endkunden vorrangig an telegate MEDIA AG erfolgen.

4.7 Ein etwa vom Endkunden gewünschter Einzelverbindungsnachweis wird vom jeweiligen Teilnehmernetzbetreiber erbracht.

4.8 Gegen Forderungen der telegate MEDIA AG kann der Endkunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.


5. Verzug

Der Endkunde kommt durch eine Mahnung oder nach Ablauf von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, soweit nicht in der jeweiligen Rechnung etwas anderes angegeben ist.

6. Sperre der Dienste

telegate MEDIA AG ist berechtigt, den Zugang zu ihren Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Endkunde:

  • mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens EUR 75,00 im Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist und die Sperre rechtzeitig schriftlich angedroht ist,
  • Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat,
  • eine Gefährdung der Einrichtungen der telegate MEDIA AG durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen verursacht oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht, oder
  • das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und dies die Vermutung nahe legt, dass der Endkunde die dafür zu entrichtenden Entgelte nicht bezahlen wird und geleistete Sicherheiten verbraucht sind, sofern die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

7. Einwendungen

Erhebt der Endkunde Einwendungen gegen den durch telegate Media AG in Rechnung gestellten Betrag, so hat er diese Einwendungen innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist, soweit nichts anderes angegeben 30 Tage ab Rechnungszugang, telegate MEDIA AG gegenüber schriftlich anzuzeigen. Der Endkunde wird in der jeweiligen Rechnung auf die Einwendungsfrist sowie die Adresse zur Erhebung der Einwendungen aufmerksam gemacht werden. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Endkunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben hiervon insoweit unberührt, als der telegate MEDIA AG eine Überprüfung der Einwendungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist.

8.  Haftung

8.1 Die Haftung der telegate MEDIA AG gegenüber dem Endkunden für Sach- und Vermögensschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund ? ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der telegate MEDIA AG.

8.2 Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.

8.3 Die Haftung der telegate MEDIA AG für Vermögensschäden ist bis zu einem Betrag von EUR 12.500,- je Nutzer und bis zu einem Betrag von EUR 10.000.000,- gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten je schadensverursachendem Ereignis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.

8.4 Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung seitens der telegate MEDIA AG erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die telegate MEDIA AG, die Erfüllung für den Zeitraum der Behinderung einschließlich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend oder unverschuldet sind.

8.5 Die telegate MEDIA AG haftet nicht für Schäden, die sich aus der Verletzung oder aus dem Wegfall von Genehmigungen ergeben.

8.6 Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.

9. Pflichten des Endkunden

Im Rahmen der Auskunftsdienstleistungen werden dem Endkunden personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt lediglich zu Auskunftszwecken. Der Endkunde ist nicht berechtigt, mit den zur Verfügung gestellten Daten eigene elektronische oder gedruckte Teilnehmerverzeichnisse zu erstellen. Die Bestimmungen des Datenschutzes sind durch den Endkunden zu beachten. Eine Weiterleitung/Umleitung des Kundenanschlusses auf die Diensterufnummern 11881, 11882 oder 11889 ist ohne schriftliche Genehmigung der telegate MEDIA AG ausdrücklich verboten.

10. Datenschutz

10.1 Personenbezogene Daten des Endkunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) oder eine andere Vorschrift es anordnet oder erlaubt.

10.2 Der Endkunde willigt ein, dass sein mit dem Operator geführtes Auskunftsgespräch zur Qualitätskontrolle von anderen Mitarbeitern der telegate Media AG mitgehört wird. Die persönlichen Daten des Endkunden werden dabei nicht erhoben.

11.  Bonitätsprüfung

11.1 Der Endkunde willigt ein, dass die telegate MEDIA AG zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Endkunden bei der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Endkunden einholt und ihr Daten auf Grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung, z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, meldet. Die Datenermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von telegate Media AG erforderlich ist und schützenswerte Belange des Endkunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die telegate MEDIA AG die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

11.2 Der Endkunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen der SCHUFA sind bei der telegate MEDIA AG erhältlich.

11.3 Der Endkunde willigt ein, dass im Fall eines Wohnsitzwechsels die bisher zuständige SCHUFA die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt.

12.  Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist München, soweit der Endkunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Erfüllungsort ist München.

12.2 Der Endkunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der telegate MEDIA AG auf einen Dritten übertragen.

12.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Endkunden zur telegate MEDIA AG gilt deutsches Recht.

12.4 Sämtliche vertragliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung durch die telegate MEDIA AG.

12.5 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die Übrigen unberührt.